AGB
TOS
1. Mobiles Bezahlen von Ladenentgelten per App
1.1.
AeroPS dient der Vereinfachung der Bezahlung von Lande-, Abstell- und sonstigen Gebühren beziehungsweise Entgelten auf Flugplätzen. Der Online-Service ermöglicht registrierten Piloten (nachfolgend: „Nutzer“) die Zahlung der Gebühren auf teilnehmenden Flugplätzen bequem über die App. Der Service von AeroPS besteht aus einer Flugzeug-Validierungsdatenbank, einem Online-Terminal für Flugplätze, welches über einen Internetbrowser erreichbar ist, und einer mobilen Applikation (App) für die Nutzer. Die Flugzeug-Validierungsdatenbank, das Online-Terminal und die App sind über das Internet miteinander verknüpft. Im Online-Terminal hinterlegt der Partner seine Entgeltordnung. Mit Anmeldung im Online-Terminal hat der Partner die Möglichkeit, seine Angebote den Nutzern zugänglich zu machen, die getätigten Transaktionen zu überwachen und sie zu verwalten.
1.2.
Die Nutzer lassen ihre Flugzeuge einmalig bei einem der bei AeroPS registrierten Flugplätze in der Flugzeug-Validierungsdatenbank mit allen für die Berechnung der Gebühren relevanten Daten eintragen. Der Partner erkennt die Eintragungen durch andere teilnehmende Flugplätze als inhaltlich richtig an und verpflichtet sich, diese Eintragungen bei den eigenen Abrechnungen zugrunde zu legen, es sei denn, der Partner kann beweisen, dass die entsprechenden Daten im Einzelfall unzutreffend sind. Auf diese Weise kann der Nutzer nach einmaliger Validierung einen gewünschten Flugplatz in der App auswählen und angeben, welche zur Abrechnung relevanten Produkte aus der Entgeltordnung des Flugplatzes gewählt werden, eine erneute Validierung des Flugzeuges ist nicht notwendig. Der Partner erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Anhand der jeweils hinterlegten Daten werden die anfallenden Gebühren automatisch berechnet. Die Gebühren können somit vom Nutzer über die App bezahlt werden.
Möchte der Partner seine Entgelte nicht automatisch von der App berechnen lassen, hat der die Möglichkeit aerops mit seiner Airportsoftware über die aerops API zu verbinden oder die Preisfindung manuell im von der aerops bereitgestellten Oberfläche durchzuführen
1.3.
Der Zahlungsvorgang erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe oder über einen anderen Zahlungsdienstleister, der ebenso geeignet ist, den Zahlungsvorgang durchzuführen. AeroPS wird den Zahlungsdienstleister nach Rücksprache mit dem Partner nach eigenem Ermessen bestimmen.
1.4.
AeroPS wartet und unterhält die Online-Plattform. Dabei ist AeroPS darum bemüht, diese für ihre Partner und die Nutzer durchgehend verfügbar zu halten und einen störungsfreien Service zu gewährleisten. Der Partner erkennt jedoch an, dass eine vollständig lückenlose Verfügbarkeit eines solchen Online-Services technisch nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund von Wartungsarbeiten oder Ereignissen, die dem Einfluss von AeroPS entzogen sind. Ein Anspruch auf durchgehende Verfügbarkeit besteht daher nicht. Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass AeroPS die von ihr geschuldete Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % erbringen wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
1.5.
AeroPS stellt dabei lediglich die Plattform zur Verfügung, auf welcher die Nutzer die Angebote der Partner einsehen und buchen können, sowie die Verknüpfung zur Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister (Stripe).
Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass folgende Leistungen nicht zum Vertragsgegenstand gehören:
AeroPS übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Partner eingestellten Informationen und Angebote.
Die Zahlungsabwicklung läuft ausschließlich über den Zahlungsdienstleister (Stripe). Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei um ein separates, von dem zwischen AeroPS und dem Partner geschlossenen Vertrag unabhängiges Vertragsverhältnis handelt.
Um den Service von AeroPS nutzen zu können, werden ein kompatibles mobiles Endgerät oder ein Computer sowie eine Internetverbindung benötigt, welche jeweils von Dritten bereitgestellt werden. Diese Dritten können dem Partner die Nutzung des mobilen Endgerätes oder der Internetverbindung, über welche er auf die Services zugreift, in Rechnung stellen. Für die Begleichung etwaiger Rechnungen ist der Partner selbst verantwortlich.
2. Nutzungsbedingungen / Registrierung
Für die Nutzung der Plattform AeroPS gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
2.1.
Als Partner sind nur Unternehmer berechtigt, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung der eigenen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und über eine Berechtigung zur Ausübung des Geschäfts verfügen.
2.2.
Der Partner bekommt von AeroPS einen Benutzernamen sowie ein vorläufiges Passwort per E-Mail zugeschickt. Über folgenden Link www.gat.aerops.com und durch Eingabe von Benutzername und Passwort gelangt der Partner in den internen Bereich des Online-Terminals. Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn der Partner diese Vereinbarung nach erfolgreichem Login bestätigt hat.
Unter dem Menüpunkt, welches der ICAO Code des Flugplatzes ist, sind unter dem Unterpunkt „Vertragsdaten“ weitere Angaben notwendig, um AeroPS in vollem Umfang nutzen zu können. Der Partner verpflichtet sich, diese Angaben bereitzustellen und stets aktuell zu halten.
Unter „Stammdaten für Ausgangsrechnungen“ hat der Partner einen angemessenen beschreibenden Geschäftsnamen zu wählen, welcher, falls er vom Firmennamen abweicht, den Partner oder das Geschäft des Partners eindeutig identifizierbar macht. Auch sind hier weitere für eine Rechnungsstellung notwendige Angaben zu treffen. Der Partner verpflichtet sich, diese Angaben bereitzustellen und stets aktuell zu halten.
Der Partner ist zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und jeweils aktuellen Angabe der bei der Registrierung erhobenen Daten verpflichtet.
2.3.
Die Nutzung von AeroPS setzt neben der Bestätigung dieser Vereinbarung auch eine Registrierung bei dem externen Anbieter Stripe oder einem anderen von AeroPS ausgewählten Anbieter voraus. Die Registrierung bei Stripe erfolgt durch Eingabe der abgefragten Informationen in das dafür vorgesehene Online-Formular unter https://dashboard.stripe.com/register. Nach erfolgreicher Verifizierung des Stripe-Kontos, kann dieses mit dem AeroPS-Konto verbunden werden. Dazu muss der Partner unter dem Menüpunkt „Vertragsdaten“ auf „Zahlungsanbieter konfigurieren“ gehen, um das angelegte Stripe-Konto mit dem von AeroPS zu verknüpfen. Die Verknüpfung erfolgt über den hier angelegten Button „Connect with Stripe“.
Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um das Stripe-Konto oder gegebenenfalls das Konto des anderen von AeroPS ausgewählten Partners zu aktivieren und mit dem AeroPS-Konto zu verbinden. Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass sämtliche Leistungen von AeroPS nur erbracht werden können, wenn die entsprechende Verbindung hergestellt ist.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag über die Nutzung der Online-Plattform kommt mit Abschluss des Online-Registrierungsvorganges und Bestätigung des Vertrages zustande.
4. Vergütung
4.1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Zahlungsfluss wie folgt erfolgen wird: Der Pilot zahlt die Flughafenentgelte an den Zahlungsdienstleister (Stripe). Aerops leitet die Zahlung vom Piloten an das Stripe Konto des aktivierten Partner. Bei jedem Geldfluss wird eine Transaktionsgebühr für aerops i.H.v. 3% und 0,35 Euro fällig, welche abgezogen werden.
Aerops übernimmt im Namen des Partner die Rechnungslegung oder wahlweise die Erstellung eines Zahlungsavis. Dies kann in den Einstellungen durch den Airport selbst festgelegt werden.
4.2.
Für jede Transaktion, die über AeroPS zustande kommt und über den Zahlungsdienstleister (Stripe) abgewickelt wird, fällt somit eine Provision an, die teilweise dem Zahlungsdienstleister (Stripe) und teilweise AeroPS zusteht. Sie wird auf die berechneten Lande-, Abstell- und/oder weiteren anfallenden Entgelte (z. B. Landelichtentgelt) aufgeschlagen und wird dem Partner in Rechnung gestellt.
4.3.
Optional kann der Partner bei AeroPS weitere Zusatzleistungen buchen. Hierzu zählen beispielsweise die Bereitstellung eines Einrichtungsassistenten zur Einrichtung des Online Terminals für den Partner, Schulungen für Mitarbeiter sowie weiterer Leistungen im Zusammenhang mit dem Service von AeroPS. Die Parteien erkennen an, dass durch die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen weitere Kosten entstehen, deren Höhe im Einzelfall zu vereinbaren ist.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Orientierung bei der Berechnung der entstehenden Kosten ein individuelles Angebot erstellt wird.
5. Rechte und Pflichten AeroPS
5.1.
AeroPS ist berechtigt, seine Produkte nach eigenem freiem Ermessen zu gestalten und zu verändern, sofern in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt wird.
5.2.
AeroPS ist berechtigt, alle ihr vom Partner zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte zu speichern, sie zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies der Durchführung der vertraglichen Pflichten dient.
5.3.
AeroPS hat das Recht, die Plattform unter Beibehaltung der vertraglich zugesagten Funktionsweise jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu aktualisieren oder zu modifizieren, es sei denn, dem stehen wichtigen Interessen des Partners entgegen.
5.4.
AeroPS ist berechtigt, Dritte damit zu beauftragen, einzelne oder die gesamten AeroPS nach diesen Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen.
6. Rechte und Pflichten Partner
6.1.
Der Partner ist berechtigt, Einträge in der Flugzeug-Validierungsdatenbank einzusehen.
6.2.
Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass der Partner verpflichtet ist, AeroPS von solchen Ansprüchen freizustellen, die Dritten aufgrund von Falscheintragungen des Partners (z.B. betreffend den Schallschutz) in der Flugzeug-Validierungsdatenbank entstanden sind.
Der Freistellungsanspruch von AeroPS beinhaltet auch die Freistellung von Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
6.3.
Der Partner ist verpflichtet, seine Angaben und insbesondere die Entgeltordnung in das Online-Terminal einzustellen, auf dem aktuellen Stand zu halten und die eingestellten Angaben bei Änderungen unverzüglich anzupassen.
6.4.
Der Partner hat AeroPS die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Angaben (Handelsregister-/Steuernummer) mitzuteilen.
6.5.
Ferner ist der Partner dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Benutzung des AeroPS-Kontos nur dazu berechtigten Angestellten möglich ist. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung hat der Partner dies AeroPS unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, die Leistungen von AeroPS nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und geltenden Gesetze, insbesondere das Datenschutzrecht, einzuhalten sowie die Rechte Dritte zu achten.
7. Vertragslaufzeit /Kündigung
7.1.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich um ein Monat, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Tagen zum Ende eines Monats schriftlich von einer Partei oder von beiden Parteien gekündigt wird. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei dem Kündigungsempfänger maßgeblich.
7.2.
Sowohl dem Partner als auch AeroPS steht das Recht zu, den Vertrag jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Partner Daten bei der Registrierung im Onlineterminal oder in der Flugzeug-Validierungsdatenbank eingibt und die Vertragsverletzung trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass eine Beseitigungsfrist von einer Woche im Regelfall angemessen ist.
7.3.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Partner keinen Zugriff mehr auf sein Online-Terminal und kann Daten, Nachrichten, Dateien oder andere auf der Plattform hinterlegte Inhalte nicht mehr einsehen. AeroPS ist berechtigt, die hinterlegten Inhalte zu löschen.
Aerops stellt dem Partner alle Buchhaltungsrelevanten Daten aus dem Vertragsverhältnis einmalig zur Verfügung.
8. Datenschutz
Die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, müssen von beiden Parteien eingehalten werden. AeroPS wird die Daten der Partner nur zur Durchführung des Vertrages erheben und verarbeiten und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Haftung
Für Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet AeroPS nur in folgendem Umfang:
9.1.
Für Personenschäden haftet AeroPS unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Partner infolge einer von AeroPS vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstandenen sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Partner infolge einer von AeroPS verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet AeroPS auch dann, wenn die Schäden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflichtverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.2.
Bei einer lediglich fahrlässig herbeigeführten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet AeroPS nur in Höhe eines vertragstypischen Schadens. Vertragstypisch ist ein Schaden dann, wenn infolge der verübten Pflichtverletzung mit seinem Eintritt beim gewöhnlichen Verlauf der Dinge gerechnet werden muss.
9.3.
Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AeroPS, derer sich AeroPS bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen bedient.
9.4.
Eine Haftung für Schäden durch entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden auf falsche Angaben in der Flugzeug-Validierungsdatenbank beruht.
10. Schlussbestimmungen
10.1.
Der Vertrag und seine Durchführung erfolgen in deutscher Sprache. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2.
Erfüllungsort ist der Sitz von AeroPS. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
1. Mobiles Bezahlen von Ladenentgelten per App
1.1.
AeroPS dient der Vereinfachung der Bezahlung von Lande-, Abstell- und sonstigen Gebühren beziehungsweise Entgelten auf Flugplätzen. Der Online-Service ermöglicht registrierten Piloten (nachfolgend: „Nutzer“) die Zahlung der Gebühren auf teilnehmenden Flugplätzen bequem über die App. Der Service von AeroPS besteht aus einer Flugzeug-Validierungsdatenbank, einem Online-Terminal für Flugplätze, welches über einen Internetbrowser erreichbar ist, und einer mobilen Applikation (App) für die Nutzer. Die Flugzeug-Validierungsdatenbank, das Online-Terminal und die App sind über das Internet miteinander verknüpft. Im Online-Terminal hinterlegt der Partner seine Entgeltordnung. Mit Anmeldung im Online-Terminal hat der Partner die Möglichkeit, seine Angebote den Nutzern zugänglich zu machen, die getätigten Transaktionen zu überwachen und sie zu verwalten.
1.2.
Die Nutzer lassen ihre Flugzeuge einmalig bei einem der bei AeroPS registrierten Flugplätze in der Flugzeug-Validierungsdatenbank mit allen für die Berechnung der Gebühren relevanten Daten eintragen. Der Partner erkennt die Eintragungen durch andere teilnehmende Flugplätze als inhaltlich richtig an und verpflichtet sich, diese Eintragungen bei den eigenen Abrechnungen zugrunde zu legen, es sei denn, der Partner kann beweisen, dass die entsprechenden Daten im Einzelfall unzutreffend sind. Auf diese Weise kann der Nutzer nach einmaliger Validierung einen gewünschten Flugplatz in der App auswählen und angeben, welche zur Abrechnung relevanten Produkte aus der Entgeltordnung des Flugplatzes gewählt werden, eine erneute Validierung des Flugzeuges ist nicht notwendig. Der Partner erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Anhand der jeweils hinterlegten Daten werden die anfallenden Gebühren automatisch berechnet. Die Gebühren können somit vom Nutzer über die App bezahlt werden.
Möchte der Partner seine Entgelte nicht automatisch von der App berechnen lassen, hat der die Möglichkeit aerops mit seiner Airportsoftware über die aerops API zu verbinden oder die Preisfindung manuell im von der aerops bereitgestellten Oberfläche durchzuführen
1.3.
Der Zahlungsvorgang erfolgt über den externen Zahlungsdienstleister Stripe oder über einen anderen Zahlungsdienstleister, der ebenso geeignet ist, den Zahlungsvorgang durchzuführen. AeroPS wird den Zahlungsdienstleister nach Rücksprache mit dem Partner nach eigenem Ermessen bestimmen.
1.4.
AeroPS wartet und unterhält die Online-Plattform. Dabei ist AeroPS darum bemüht, diese für ihre Partner und die Nutzer durchgehend verfügbar zu halten und einen störungsfreien Service zu gewährleisten. Der Partner erkennt jedoch an, dass eine vollständig lückenlose Verfügbarkeit eines solchen Online-Services technisch nicht möglich ist, beispielsweise aufgrund von Wartungsarbeiten oder Ereignissen, die dem Einfluss von AeroPS entzogen sind. Ein Anspruch auf durchgehende Verfügbarkeit besteht daher nicht. Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass AeroPS die von ihr geschuldete Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % erbringen wird. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten.
1.5.
AeroPS stellt dabei lediglich die Plattform zur Verfügung, auf welcher die Nutzer die Angebote der Partner einsehen und buchen können, sowie die Verknüpfung zur Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister (Stripe).
Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass folgende Leistungen nicht zum Vertragsgegenstand gehören:
AeroPS übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Partner eingestellten Informationen und Angebote.
Die Zahlungsabwicklung läuft ausschließlich über den Zahlungsdienstleister (Stripe). Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei um ein separates, von dem zwischen AeroPS und dem Partner geschlossenen Vertrag unabhängiges Vertragsverhältnis handelt.
Um den Service von AeroPS nutzen zu können, werden ein kompatibles mobiles Endgerät oder ein Computer sowie eine Internetverbindung benötigt, welche jeweils von Dritten bereitgestellt werden. Diese Dritten können dem Partner die Nutzung des mobilen Endgerätes oder der Internetverbindung, über welche er auf die Services zugreift, in Rechnung stellen. Für die Begleichung etwaiger Rechnungen ist der Partner selbst verantwortlich.
2. Nutzungsbedingungen / Registrierung
Für die Nutzung der Plattform AeroPS gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
2.1.
Als Partner sind nur Unternehmer berechtigt, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung der eigenen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und über eine Berechtigung zur Ausübung des Geschäfts verfügen.
2.2.
Der Partner bekommt von AeroPS einen Benutzernamen sowie ein vorläufiges Passwort per E-Mail zugeschickt. Über folgenden Link www.gat.aerops.com und durch Eingabe von Benutzername und Passwort gelangt der Partner in den internen Bereich des Online-Terminals. Die Registrierung ist abgeschlossen, wenn der Partner diese Vereinbarung nach erfolgreichem Login bestätigt hat.
Unter dem Menüpunkt, welches der ICAO Code des Flugplatzes ist, sind unter dem Unterpunkt „Vertragsdaten“ weitere Angaben notwendig, um AeroPS in vollem Umfang nutzen zu können. Der Partner verpflichtet sich, diese Angaben bereitzustellen und stets aktuell zu halten.
Unter „Stammdaten für Ausgangsrechnungen“ hat der Partner einen angemessenen beschreibenden Geschäftsnamen zu wählen, welcher, falls er vom Firmennamen abweicht, den Partner oder das Geschäft des Partners eindeutig identifizierbar macht. Auch sind hier weitere für eine Rechnungsstellung notwendige Angaben zu treffen. Der Partner verpflichtet sich, diese Angaben bereitzustellen und stets aktuell zu halten.
Der Partner ist zur wahrheitsgemäßen, vollständigen und jeweils aktuellen Angabe der bei der Registrierung erhobenen Daten verpflichtet.
2.3.
Die Nutzung von AeroPS setzt neben der Bestätigung dieser Vereinbarung auch eine Registrierung bei dem externen Anbieter Stripe oder einem anderen von AeroPS ausgewählten Anbieter voraus. Die Registrierung bei Stripe erfolgt durch Eingabe der abgefragten Informationen in das dafür vorgesehene Online-Formular unter https://dashboard.stripe.com/register. Nach erfolgreicher Verifizierung des Stripe-Kontos, kann dieses mit dem AeroPS-Konto verbunden werden. Dazu muss der Partner unter dem Menüpunkt „Vertragsdaten“ auf „Zahlungsanbieter konfigurieren“ gehen, um das angelegte Stripe-Konto mit dem von AeroPS zu verknüpfen. Die Verknüpfung erfolgt über den hier angelegten Button „Connect with Stripe“.
Der Partner verpflichtet sich, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um das Stripe-Konto oder gegebenenfalls das Konto des anderen von AeroPS ausgewählten Partners zu aktivieren und mit dem AeroPS-Konto zu verbinden. Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass sämtliche Leistungen von AeroPS nur erbracht werden können, wenn die entsprechende Verbindung hergestellt ist.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag über die Nutzung der Online-Plattform kommt mit Abschluss des Online-Registrierungsvorganges und Bestätigung des Vertrages zustande.
4. Vergütung
4.1.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Zahlungsfluss wie folgt erfolgen wird: Der Pilot zahlt die Flughafenentgelte an den Zahlungsdienstleister (Stripe). Aerops leitet die Zahlung vom Piloten an das Stripe Konto des aktivierten Partner. Bei jedem Geldfluss wird eine Transaktionsgebühr für aerops i.H.v. 3% und 0,35 Euro fällig, welche abgezogen werden.
Aerops übernimmt im Namen des Partner die Rechnungslegung oder wahlweise die Erstellung eines Zahlungsavis. Dies kann in den Einstellungen durch den Airport selbst festgelegt werden.
4.2.
Für jede Transaktion, die über AeroPS zustande kommt und über den Zahlungsdienstleister (Stripe) abgewickelt wird, fällt somit eine Provision an, die teilweise dem Zahlungsdienstleister (Stripe) und teilweise AeroPS zusteht. Sie wird auf die berechneten Lande-, Abstell- und/oder weiteren anfallenden Entgelte (z. B. Landelichtentgelt) aufgeschlagen und wird dem Partner in Rechnung gestellt.
4.3.
Optional kann der Partner bei AeroPS weitere Zusatzleistungen buchen. Hierzu zählen beispielsweise die Bereitstellung eines Einrichtungsassistenten zur Einrichtung des Online Terminals für den Partner, Schulungen für Mitarbeiter sowie weiterer Leistungen im Zusammenhang mit dem Service von AeroPS. Die Parteien erkennen an, dass durch die Inanspruchnahme entsprechender Leistungen weitere Kosten entstehen, deren Höhe im Einzelfall zu vereinbaren ist.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Orientierung bei der Berechnung der entstehenden Kosten ein individuelles Angebot erstellt wird.
5. Rechte und Pflichten AeroPS
5.1.
AeroPS ist berechtigt, seine Produkte nach eigenem freiem Ermessen zu gestalten und zu verändern, sofern in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt wird.
5.2.
AeroPS ist berechtigt, alle ihr vom Partner zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte zu speichern, sie zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies der Durchführung der vertraglichen Pflichten dient.
5.3.
AeroPS hat das Recht, die Plattform unter Beibehaltung der vertraglich zugesagten Funktionsweise jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu aktualisieren oder zu modifizieren, es sei denn, dem stehen wichtigen Interessen des Partners entgegen.
5.4.
AeroPS ist berechtigt, Dritte damit zu beauftragen, einzelne oder die gesamten AeroPS nach diesen Bestimmungen obliegenden Pflichten zu erfüllen.
6. Rechte und Pflichten Partner
6.1.
Der Partner ist berechtigt, Einträge in der Flugzeug-Validierungsdatenbank einzusehen.
6.2.
Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass der Partner verpflichtet ist, AeroPS von solchen Ansprüchen freizustellen, die Dritten aufgrund von Falscheintragungen des Partners (z.B. betreffend den Schallschutz) in der Flugzeug-Validierungsdatenbank entstanden sind.
Der Freistellungsanspruch von AeroPS beinhaltet auch die Freistellung von Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.
6.3.
Der Partner ist verpflichtet, seine Angaben und insbesondere die Entgeltordnung in das Online-Terminal einzustellen, auf dem aktuellen Stand zu halten und die eingestellten Angaben bei Änderungen unverzüglich anzupassen.
6.4.
Der Partner hat AeroPS die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Angaben (Handelsregister-/Steuernummer) mitzuteilen.
6.5.
Ferner ist der Partner dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Benutzung des AeroPS-Kontos nur dazu berechtigten Angestellten möglich ist. Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung hat der Partner dies AeroPS unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, die Leistungen von AeroPS nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und geltenden Gesetze, insbesondere das Datenschutzrecht, einzuhalten sowie die Rechte Dritte zu achten.
7. Vertragslaufzeit /Kündigung
7.1.
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Monat. Der Vertrag verlängert sich um ein Monat, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Tagen zum Ende eines Monats schriftlich von einer Partei oder von beiden Parteien gekündigt wird. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei dem Kündigungsempfänger maßgeblich.
7.2.
Sowohl dem Partner als auch AeroPS steht das Recht zu, den Vertrag jederzeit außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalls einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Partner Daten bei der Registrierung im Onlineterminal oder in der Flugzeug-Validierungsdatenbank eingibt und die Vertragsverletzung trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt wird. Die Parteien sind sich darüber einig und erkennen an, dass eine Beseitigungsfrist von einer Woche im Regelfall angemessen ist.
7.3.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Partner keinen Zugriff mehr auf sein Online-Terminal und kann Daten, Nachrichten, Dateien oder andere auf der Plattform hinterlegte Inhalte nicht mehr einsehen. AeroPS ist berechtigt, die hinterlegten Inhalte zu löschen.
Aerops stellt dem Partner alle Buchhaltungsrelevanten Daten aus dem Vertragsverhältnis einmalig zur Verfügung.
8. Datenschutz
Die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, müssen von beiden Parteien eingehalten werden. AeroPS wird die Daten der Partner nur zur Durchführung des Vertrages erheben und verarbeiten und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Haftung
Für Schadensersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet AeroPS nur in folgendem Umfang:
9.1.
Für Personenschäden haftet AeroPS unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Partner infolge einer von AeroPS vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstandenen sind. Für vertragstypische Schäden, die dem Partner infolge einer von AeroPS verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung entstanden sind, haftet AeroPS auch dann, wenn die Schäden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflichtverletzung im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.2.
Bei einer lediglich fahrlässig herbeigeführten Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet AeroPS nur in Höhe eines vertragstypischen Schadens. Vertragstypisch ist ein Schaden dann, wenn infolge der verübten Pflichtverletzung mit seinem Eintritt beim gewöhnlichen Verlauf der Dinge gerechnet werden muss.
9.3.
Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AeroPS, derer sich AeroPS bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen bedient.
9.4.
Eine Haftung für Schäden durch entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schaden auf falsche Angaben in der Flugzeug-Validierungsdatenbank beruht.
10. Schlussbestimmungen
10.1.
Der Vertrag und seine Durchführung erfolgen in deutscher Sprache. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2.
Erfüllungsort ist der Sitz von AeroPS. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.